Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesonderte Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluß bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sollten eine oder mehrere der nachstehende Bedingungen von gültigen Gesetzen abweichen, werden sie automatisch durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Fehlende Regelungen der nachfolgenden Bedingungen werden automatisch durch die gesetzlichen Regelungen ergänzt.
2. Angebote und Lieferumfang
Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb von 4 Wochen gültig. Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse nicht ausgeschlossen werden können. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Annahme der Bestellung der näher bezeichneten Leistung mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift bestätigt hat. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber aus Gründen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind ist der Auftragnehmer berechtigt eine Stornogebühr zu erheben. Die Gebühr richtet sich nach der Höhe, des dem Auftragnehmer entstandenen Schadens und beträgt in jedem Fall 25% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
3. Versandaufträge
Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absenden der Ware ab unserem Lager an den Auftraggeber ( Besteller ) über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem dafür haftenden Unternehmen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber ( Besteller ).
4. Montage- und Reparaturaufträge, Notdiensteinsätze
Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen. Für Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten oder besonders gefährlichen Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffnung von Türen jeglicher Art entbindet uns von der Frage nach der Berechtigung. In Sonderfällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises auszuführen. Ausgebaute Schlossteile bei aufsperrtechnischen Dienstleistungen gehen aus Sicherheitsgründen in unseren Besitz über und werden vernichtet, um Dritten keine Studienobjekte für Schlossöffnungen zu verschaffen.
5. Liefertermine
Im Angebot genannte Liefer- und Ausführungstermine sind aufgrund von Erfahrungen geschätzt. Genaue Termine können erst nach Auftragsbestätigung und Klarstellung aller Einzelheiten genannt werden. Kommt der Auftragnehmer jedoch in Leistungsverzug, welcher durch den Auftraggeber schriftlich anzuzeigen ist oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Auftraggeber im ersten Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sich vom Vertrag lösen. Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte oder erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers, so darf der Auftragnehmer die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine Sicherheit erbracht ist. Dies gilt auch für vereinbarte à-konto-Zahlungen.
6. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware, bzw. die von uns erbrachte Arbeitsleistung zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Mängel der Lieferung, außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neuprodukten ab Gefahrenübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder teilgewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Die Gewährleistungsfrist von gebrauchten Produkten beträgt bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher oder teilgewerblicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen .Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit diese sich nicht erhöhen, weil die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gemäß den §§ 440, 323, 326 V. BGB, nur das Recht zu von dem Vertrag zurück zu treten oder gemäß §442 BGB den Kaufpreis zu mindern.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden in Folge normaler Abnutzung. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine angemessene Zeit sich vom Mangel zu überzeugen und ihn zu beseitigen ( Nachbesserung bzw. Nachlieferung ), erlöschen alle Mängelansprüche. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Fälle des Unvermögens und der Unmöglichkeit. Ansprüche Auf Schadenersatz sind der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. Soweit Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Bauwerks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele zur Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und dem Auftragnehmer das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorhandenen Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des im BGB eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetztes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich erklärt wird.
8. Zahlungsbedingungen
Arbeiten Dienstleistungen und Lieferungen sind ohne Abzug sofort zahlbar. Unsere Monteure sind zum Inkasso verpflichtet, wie bei der Auftragsannahme ausdrücklich vereinbart. Für Firmen und Grossabnehmer kann ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug vereinbart werden.
Der Auftragnehmer fakturiert nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2003. Demnach mündet ein Vorgang, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Tagen im Mahnverfahren.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Erfüllungsort. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Gerichtsstand., wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentliche Rechts oder eines öffentlichen Sondervermögens ist. Auf die Vertragsbeziehung sind ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Übertragungen von rechten und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
Jens Kiewning, Hausmeister- und Montageservice, 24h Fair-Key Schlüsseldienst